Im Falle einer schweren Erkrankung, in deren Verlauf es eventuell möglich ist, dass sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, ist es sehr wichtig, diesen eigenen Willen bereits vorher schriftlich nieder zulegen - schriftliche Willenserklärung. In dieser Patientenverfügung können Sie festhalten, bestimmte medizinische Maßnahmen nach Ihren persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen wie z.B. das Nicht Ergreifen von Maßnahmen, das Fortsetzung von lebensverlängernden Maßnahmen, künstliche Ernährung, Beatmung u.a.
Mit diesem ausführlichen medizinischen Beratungsgespräch werden Sie beim Ausfertigen Ihrer Patientenverfügung - ob beachtlich oder verbindlich - unterstützt.
Weitere Informationen auch unter Help.gv.at
MR Dr. Eldrid Moser-Rapf
Ärztin für Allgemeinmedizin, Hausärztin
Additivfach Geriatrie
Letzte Aktualisierung 17.12.2018
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